Unterricht nach den Pfingstferien

Für den Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien gelten für alle Schulen in Bayern die folgenden Regelungen:

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 0 bis 50: voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 sowie für Abschlussklassen, übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht.

Zu beachten ist außerdem:

Bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt bei der Über- oder Unterschreitung eines Schwellenwertes (50 bzw. 165) die jeweilige Unterrichtsform gilt, gilt weiterhin die „Drei- bzw. Fünf-Tage-Regelung“ nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung; Umsetzung der Maßnahmen dann jeweils ab dem übernächsten Tag. Beispiele:

  • Überschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am So, Mo, Di: Umsetzung ab Do
  • Unterschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am Mi, Do, Fr, Sa, So: Umsetzung ab Di
  • Ab dem 07.06.2021 ist für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend. Bitte achten Sie dabei auf einen eng anliegenden Sitz. Ein Mund-Nasen-Bedeckung („Community-Maske“) ist nicht mehr ausreichend.
  • Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests.
  • Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen können weiterhin bei der Schulleitung gestellt werden.