Unterricht nach den Osterferien 2021

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 100 gilt weiter wie bisher:

  • Es findet grundsätzlich Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit
    Mindestabstand statt.
  • An unserer Grundschule findet bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gelten ab dem 12. April folgende Regeln:

  • Solange das Landratsamt Ebersberg nichts anderes anordnet, findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand in folgenden Jahrgangsstufen statt:
    • Jahrgangsstufe 4 unserer Grundschule
    • Abschlussklassen (9aGTK, 9bM, 9c, 10aM und 10V2)
    • In allen anderen Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.

Neu seit dem 07.04.2021:

  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 gilt für Schülerinnen und Schüler eine zweimal wöchentliche Testpflicht als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 gilt diese Testpflicht mindestens zweimal wöchentlich.
  • Eine Teilnahme an der Notbetreuung ist ab einem Inzidenzwert von über 100 an eine mindestens zweimal wöchentliche Testung gebunden.
  • Diese Testpflichten gelten ebenso für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal.

Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte, die trotz aller Maßnahmen zum Infektionsschutz ein zu hohes Risiko beim Schulbesuch sehen, können weiterhin bei der Schulleitung einen Antrag auf Beurlaubung stellen.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien für die kommende Zeit alles Gute. Bleiben Sie gesund!