Maskenpflicht für Grund- und Mittelschule
Für den Landkreis Ebersberg war im Rahmen der 7. BaylfSMV eine Ausnahmeregelung für die Grundschüler/innen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von der Regierung von Oberbayern genehmigt worden. Die Genehmigung ist zum 04.11.2020 ausgelaufen. Diese Ausnahme wird auf der Grundlage der 8. BayIfSMV für den gesamten Landkreis nicht mehr genehmigt. D.h., es besteht auch im Landkreis Ebersberg Maskenpflicht in den Grundschulen ab Dienstag, den 10.11.2020.