Hygienebestimmungen ab dem 14.09.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit Blick auf den durchgehenden Präsenzunterricht wurden die Schutzmaßnahmen an den Schulen nochmals gestärkt:

  • Bis zum 1. Oktober 2021 gilt eine inzidenzunabhängige Maskenpflicht – auch nach Einnahme des Sitzplatzes. Dies soll den besonderen Risiken zum Schuljahresbeginn (z. B. durch Reiserückkehrer) Rechnung tragen.
  • Die Testungen werden ausgeweitet: Wie bereits angekündigt wird in der Grundschule zwei Mal pro Woche ein PCR-Pool-Test („Lollitest“) durchgeführt. Bis die PCR-Pooltests anlaufen, wird drei Mal pro Woche mittels Selbsttest getestet. An den übrigen weiterführenden Schulen, also auch an unserer Mittelschule, bleibt es bei den Selbsttests, die bis auf Weiteres drei Mal pro Woche durchgeführt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und bleiben Sie gesund!