Erweiterte Maskenpflicht ab dem 08.11.2021
Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Diese Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz, auch wenn zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Schülerinnen und Schülern gewahrt wird.
Die erweiterte Maskenpflicht gilt:
- in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 für die erste Unterrichtswoche nach den Ferien (08.-12.11.2021)
- ab der Jahrgangsstufe 5 für die ersten beiden Unterrichtswochen nach den Ferien (08.-19.11.2021).
Wie schon zu Beginn des Schuljahres 2021/22 umfasst die erweiterte Maskenpflicht in den genannten Zeiträumen alle geschlossenen Räume, Begegnungsflächen im Schulgebäude und die Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung. Unverändert haben Lehrkräfte, alle an der Schule tätigen bzw. anwesenden Personen sowie Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) zu tragen. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist wie bisher eine Alltags- oder Community-Maske ausreichend, das Tragen einer OP-Maske wird jedoch empfohlen.
Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.