Entfall der Maskenpflicht an unserer Grundschule ab dem 23.06.2021
Aufgrund weiterhin sinkender Infektionszahlen in Deutschland hat sich der Ministerrat erneut mit der Umsetzung der Maskenpflicht beschäftigt. Dabei wurde folgender Beschluss gefasst: In Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50, also auch im Landkreis Ebersberg, entfällt bereits ab morgen, den 23. Juni 2021, an den Grundschulen im Klassenzimmer bzw. bei schulischen Ganztagsangeboten und Mittagsbetreuungen im Betreuungsraum nach Einnahme ihres Sitz- oder Arbeitsplatzes für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte die Maskenpflicht, auch wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorhandenen räumlichen Möglichkeiten sollen dabei ausgeschöpft und Abstände, soweit es möglich ist, eingehalten werden. Selbstverständlich kann ein Mund-Nasen-Schutz bzw. eine Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig weiterhin getragen werden.